
Creator-Kooperationen ohne Tabellen und Nachrichtenchaos
Sie schreiben ein Kontingent aus, geprüfte Creator bewerben sich darauf, und Sie entscheiden in einer Übersicht statt in einem Postfach. Was Ihr Haus an Inhalten erhält und was es damit tun darf, legen Sie bei der Ausschreibung fest.
Was Ihr Haus einbringt
Ein Kontingent, kein Kalender
Sie geben einen Zeitraum an, die Anzahl freier Plätze, die Nächte und die Personenzahl. Keine taggenaue Buchung, kein Abgleich mit Ihrem System.
Die Verpflegung, die Sie festlegen
Vom reinen Zimmer bis All-inclusive. Was Sie nicht gewähren, tragen Sie als nicht enthalten ein. Das schützt Sie vor Erwartungen vor Ort.
Eine Entscheidung je Bewerbung
Zusagen oder absagen. Die Plattform hält den Stand fest und benachrichtigt die Bewerberin oder den Bewerber.
Was Ihr Haus zurückbekommt
Bewerbungen von Creatorn, deren Reichweite mit Nachweis geprüft wurde. Vergleichbare Profile mit Kanälen, Nische und bisherigen Kooperationen. Eine Übersicht, in der jede Bewerbung einen Stand hat, statt einer Tabelle neben einem Nachrichtenverlauf. Und eine Vereinbarung, in der die geschuldeten Inhalte und die Nutzungsrechte festgehalten sind, bevor jemand anreist.
Nutzungsrechte legen Sie vorher fest
Beim Anlegen einer Ausschreibung beantworten Sie: auf welchen Kanälen die Inhalte verwendet werden dürfen, in welchem Gebiet, für welche Dauer, ob ausschließlich, ob eine Weitergabe innerhalb der Gruppe zulässig ist, ob bearbeitet werden darf, ob die Urheberin oder der Urheber genannt wird, ob Rohdateien übergeben werden und ob Sie Werbebudget hinter die Inhalte legen dürfen.
Diese Angaben sind Pflicht. Eine Ausschreibung ohne sie lässt sich nicht veröffentlichen. Das ist Absicht: Der eigentliche Gegenwert der Kooperation ist das Nutzungsrecht, und ein ungeklärtes Nutzungsrecht ist ein Streit, der erst nach der Veröffentlichung auffällt.
Werbekennzeichnung ist eingebaut
Zu jeder geschuldeten Leistung gehört eine Kennzeichnungsvorgabe. Die Creatorin oder der Creator bestätigt sie vor der Reise, und ein Nachweis ohne bestätigte Kennzeichnung wird nicht angenommen. Ein Kennzeichnungsverstoß trifft nicht nur die Person, die veröffentlicht, sondern auch Ihre Marke.
Was freestays ausdrücklich nicht tut
Keine Zahlungsabwicklung
Zahlungen wickelt die Plattform nicht ab. Eine vereinbarte Aufwandsentschädigung wird außerhalb der Plattform gezahlt und als Vertragsbestandteil festgehalten.
Kein Chat
Nach der Zusage läuft die Abstimmung per E-Mail direkt zwischen Ihrem Haus und der Creatorin oder dem Creator.
Keine Anbindung an Ihr System
Keine Schnittstelle zu Ihrer Hotelsoftware, kein Verfügbarkeitsabgleich. Sie pflegen ein Kontingent, mehr nicht.