Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 2026-10-26
Betreiber der Plattform freestays ist die SnapNext GmbH & Co. KG. Anschrift und Registerangaben stehen im Impressum.
1. Geltungsbereich und Gegenstand
1.1 Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Plattform freestays durch Creator. Creator sind Personen, die über die Plattform Aufenthalte in teilnehmenden Hotels gegen die Erstellung von Inhalten anfragen.
1.2 freestays führt Creator und teilnehmende Häuser zusammen. Der Aufenthalt wird gegen Inhalte getauscht. Zusätzlich vereinbaren Haus und Creator eine Aufwandsentschädigung, die außerhalb der Plattform abgewickelt wird (Abschnitt 8).
1.3 Der Betreiber ist Vermittler und technischer Dienstleister. Er stellt die Plattform bereit, über die Creator und Haus zusammenfinden und ihre Vereinbarung abschließen. Den Vertrag über den Aufenthalt und über die Inhalte schließen der Creator und das Haus miteinander; der Betreiber wird nicht Vertragspartei dieses Vertrags und schuldet weder den Aufenthalt noch die Inhalte noch die Aufwandsentschädigung. Welche Gesellschaft das Haus ist, steht in der jeweiligen Vereinbarung.
1.4 Abweichende Bedingungen des Creators gelten nicht, es sei denn, der Betreiber stimmt ihnen in Textform ausdrücklich zu.
2. Registrierung und Konto
2.1 Für die Nutzung als Creator ist ein Konto erforderlich. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail-Link. Eine Anmeldung über Google oder über Apple ist vorgesehen (zur Verarbeitung siehe Datenschutzerklärung).
2.2 Jeder Creator führt ein Profil mit Angaben zur eigenen Person und zu den eigenen Kanälen (Plattform, Handle, Profil-Adresse, Followerzahl). Die Angaben müssen zutreffen.
2.3 Bei der Registrierung bestätigt der Creator die Geltung dieser Bedingungen durch eine ausdrückliche Handlung (Häkchen) in Textform. Die Bestätigung ist die Annahme des Nutzungsvertrags, keine datenschutzrechtliche Einwilligung.
2.4 Rollen: Ein Creator-Konto ist keiner Organisation zugeordnet. Konten von Mitarbeitenden eines Hauses sind Konten mit anderer Rolle und unterliegen den Bedingungen für Häuser.
3. Reichweitennachweis und Prüfung
3.1 Einzelne Angebote setzen eine verifizierte Reichweite, ein verifiziertes Profil oder eine Mindestbewertung voraus. Diese Voraussetzungen stehen im jeweiligen Angebot. Zusätzlich kann die Organisation des Hauses je Entfernungsklasse des Reiseziels eine Mindestreichweite und eine Mindestbewertung festlegen. Diese Regel steht nicht im einzelnen Angebot. Die Mindestbewertung ist der Durchschnitt der Bewertungen, die Häuser nach abgeschlossenen Vereinbarungen vergeben haben; ein Creator ohne Bewertung erfüllt eine Mindestbewertung nicht. Erfüllt der Creator eine dieser Voraussetzungen nicht, lehnt die Plattform die Bewerbung beim Einreichen automatisch ab. Die Bewerbung geht dann nicht an das Haus, die Plattform nennt die nicht erfüllte Voraussetzung, und eine Person prüft diese Ablehnung nicht vorher. Über eingereichte Bewerbungen entscheidet das Haus.
3.2 Zur Verifizierung reicht der Creator seine Kanäle mit Nachweis ein (Bilddateien in den Formaten png, jpeg oder webp). Die Freigabe erfolgt manuell. Nur bestätigte Kanäle zählen für Mindestreichweiten.
3.3 Nachweise abgelehnter Creator sollen nach 90 Tagen gelöscht werden. Der Hinweis steht auch in der Datenschutzerklärung.
4. Bewerbung
4.1 Der Creator bewirbt sich auf ein veröffentlichtes Angebot mit Angaben zu Motivation, Konzept, Wunschzeitraum und Anzahl der Gäste. Der Wunschzeitraum muss im Reisezeitraum des Angebots liegen. Das Angebot muss einen freien Platz haben.
4.2 Eine Bewerbung durchläuft die Stufen Entwurf, Eingegangen, In Prüfung, In der engeren Auswahl, Zugesagt, Abgelehnt, Zurückgezogen und Abgelaufen.
4.3 Der Creator kann eine Bewerbung zurückziehen, solange sie Entwurf, Eingegangen, In Prüfung oder In der engeren Auswahl ist.
4.4 Eine Bewerbung im Status Eingegangen oder In Prüfung läuft ab, wenn das Haus nicht innerhalb der Frist entscheidet. Die Frist beträgt standardmäßig 21 Tage ab Einreichung der Bewerbung; die Frist ist je Organisation gespeichert, ein Haus kann sie in seinem Konto nicht ändern. Eine Bewerbung in der engeren Auswahl läuft nicht ab; der Creator kann sie jederzeit zurückziehen.
4.5 Ablehnen kann das Haus (Hotelmanager oder Organisationsadministration) und die Plattformadministration. Eine Ablehnung nennt dem Creator den Grund. Der Creator liest ihn unverändert.
4.6 Eine Bewerbung begründet keinen Anspruch auf eine Zusage.
5. Zusage und Vereinbarung
5.1 Mit der Zusage des Hauses legt die Plattform eine Vereinbarung zu dem Aufenthalt an. Sie hält den Aufenthalt, die geschuldeten Leistungen und die Rechte an den Inhalten fest, so wie das Angebot sie zum Zeitpunkt der Zusage enthielt. Spätere Änderungen des Angebots wirken nicht auf eine bestehende Vereinbarung. Die Vereinbarung besteht zwischen dem Creator und dem Haus; die Zusage ist das Angebot des Hauses, die Bestätigung des Creators ist die Annahme.
5.2 Die Vereinbarung beginnt im Status "Warten auf Bestätigung". Der Platz ist bis dahin für den Creator reserviert. Der Creator bestätigt die Bedingungen ausdrücklich oder lehnt sie mit Begründung ab. Die Bestätigungsfrist beträgt standardmäßig 7 Tage ab der Zusage; die Frist ist je Organisation gespeichert, ein Haus kann sie in seinem Konto nicht ändern. Bestätigt der Creator nicht innerhalb dieser Frist, wird die Vereinbarung storniert und der Platz wird wieder frei. Nach dem Tag des Check-ins kann der Creator nicht mehr bestätigen.
5.3 Mit der Bestätigung gilt die Fassung der Creator-Vereinbarung als angenommen, die der Creator bestätigt. Die Bestätigung erfolgt durch ausdrückliche Handlung im Konto; Textform genügt. Die Plattform speichert den Zeitpunkt der Bestätigung. Die Bestätigung ist ein Nachweis des Vertragsschlusses, keine Einwilligung im Sinne des Datenschutzes.
5.4 Nach der Bestätigung klärt der Creator alles Weitere zum Aufenthalt direkt mit dem Haus. Die Plattform nennt dem Creator in der E-Mail zur Zusage die E-Mail-Adresse der Person, die die Bewerbung angenommen hat, als Kontakt, solange diese Person als Manager oder Editor für das Haus tätig ist, ein aktives Konto hat und die Rolle Hotelmanager in der Organisation des Hauses innehat; eine Antwort auf diese E-Mail geht an diese Adresse. Trifft das nicht zu, nennt die Plattform die E-Mail-Adresse des am längsten tätigen Managers des Hauses, der ein aktives Konto und ebenfalls die Rolle Hotelmanager in der Organisation des Hauses hat, und hat das Haus keinen, die Support-Adresse der Organisation des Hauses. Die Plattform gibt keine Anschrift und keine E-Mail-Adresse des Creators an das Haus weiter.
5.5 Die Vereinbarung durchläuft die Stufen Bestätigt, Reise läuft, Aufenthalt beendet, Nachweise eingereicht, Nachweise geprüft und Abgeschlossen. Außerdem sind Storniert und In Klärung möglich. Die Plattform setzt Beginn und Ende des Aufenthalts anhand der Aufenthaltsdaten automatisch.
5.6 Flüge sind nicht Bestandteil eines Angebots. Welche Leistungen eingeschlossen und welche ausgenommen sind, steht im Angebot und wird in die Vereinbarung übernommen.
6. Leistungen des Creators und Werbekennzeichnung
6.1 Welche Inhalte der Creator liefert, ergibt sich aus der Vereinbarung: Plattform, Format, Anzahl, gegebenenfalls Mindestdauer und Frist in Tagen. Die Plattform setzt bei der Zusage ein einziges Datum für die Lieferung fest: das Aufenthaltsende plus die längste Frist in Tagen, die eine der geschuldeten Leistungen nennt (je Leistung standardmäßig 30 Tage). Dieses Datum gilt für alle Leistungen. Hat der Creator bis dahin nicht oder nicht vollständig geliefert, setzt ihm das Haus in Textform eine Nachfrist von 14 Tagen. Nach deren Ablauf kann das Haus die Aufwandsentschädigung für nicht gelieferte Leistungen anteilig kürzen oder einbehalten und die Vereinbarung beenden.
6.2 Jeder Inhalt, der eine Werbung ist, ist zu kennzeichnen. Die Vereinbarung legt für jede Leistung die Art der Kennzeichnung fest (Hinweis am Anfang der Bildunterschrift, Funktion für bezahlte Partnerschaft der Plattform, Einblendung im Bild oder gesprochener Hinweis). Der Creator kennzeichnet nach den wettbewerbsrechtlichen Vorgaben (§ 5a Abs. 4 UWG) so, dass der werbliche Zweck eindeutig erkennbar ist, und bestätigt bei jeder Einreichung, dass er die Kennzeichnung angebracht hat. Das ist eine Vertragspflicht des Creators.
6.3 Zum Nachweis gibt der Creator die Adresse des veröffentlichten Beitrags an, das Datum der Veröffentlichung, die Art der Kennzeichnung und einen Bildnachweis. Kennzahlen zum Beitrag gibt der Creator selbst an; die Plattform prüft sie nicht und zeigt sie als Eigenangaben.
6.4 Das Haus prüft jede Einreichung binnen 14 Tagen und nimmt sie an, fordert eine Änderung an oder lehnt sie ab. Änderungswunsch und Ablehnung enthalten eine Begründung, die der Creator liest. Der Creator kann eine Einreichung nach einem Änderungswunsch erneut einreichen. Eine abgelehnte Einreichung zählt nicht als geliefert. Eine Annahme gilt nicht von selbst als erteilt; bleibt die Prüfung aus, kann der Creator den Status In Klärung setzen (Abschnitt 9.4).
6.5 Der Creator schließt die Lieferung ab, wenn alle geschuldeten Leistungen eingereicht sind. Das Haus bestätigt anschließend die Inhalte. Die Organisation des Hauses schließt die Vereinbarung ab. Die Plattform verlangt vom Haus beim Abschluss derzeit eine Bewertung der Zusammenarbeit (1,0 bis 5,0). Die Bewertung ist keine Vertragspflicht gegenüber dem Creator und entscheidet nicht über die Aufwandsentschädigung. Sie fließt in die Gesamtbewertung des Creator-Profils ein, die Häuser als Mindestvoraussetzung nutzen können.
7. Rechte an den Inhalten
7.1 Welche Nutzungsrechte das Haus an den Inhalten erhält, steht in der Vereinbarung: Art der Verwendung, Gebiet, Dauer, Exklusivität, Weitergabe an Dritte, Bearbeitung, Namensnennung, Herausgabe von Rohdateien und bezahlte Verstärkung. Maßgeblich sind die Angaben der Vereinbarung; sie gehen jeder Auffangregelung vor. Nur soweit die Vereinbarung zu einem Punkt nichts bestimmt, erhält das Haus ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht, das auf die Eigenwerbung des Hauses auf eigenen Kanälen beschränkt ist; es gilt dann der engste Umfang. Die Dauer legt das Haus je Angebot fest, befristet in Monaten oder unbefristet; die Plattform verlangt diese Angabe. Eine unbefristete Dauer gilt nur, wenn die Vereinbarung sie so nennt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Regelung in der Vereinbarung oder mit Zustimmung des Creators zulässig.
7.2 Dem Betreiber räumt der Creator ein einfaches, nicht ausschließliches Recht ein, die vom Creator eingegebenen Profil- und Kanalangaben und hochgeladenen Nachweise für den Betrieb der Plattform zu speichern und den berechtigten Personen anzuzeigen. Das Recht gilt für die Dauer des Kontos und der Aufbewahrungsfristen. Eine Verwendung zur Werbung für den Betreiber ist damit nicht erlaubt.
8. Aufwandsentschädigung
8.1 Haus und Creator stimmen eine Aufwandsentschädigung direkt ab. Sie wird außerhalb von freestays abgewickelt. freestays wickelt keine Zahlung ab und speichert derzeit keinen Betrag.
8.2 Die Höhe vereinbaren Haus und Creator in Textform spätestens vor dem Check-in. Die Aufwandsentschädigung ist 30 Tage nach der Annahme aller geschuldeten Leistungen durch das Haus fällig und wird vom Haus überwiesen. Aufenthalt gegen Inhalte ist die Hauptleistung beider Seiten; die Aufwandsentschädigung kommt hinzu und gleicht den Aufwand des Creators aus.
8.3 Jede Seite beurteilt die steuerliche Behandlung des Leistungsaustauschs und der Aufwandsentschädigung für sich. Der Betreiber erteilt keine Steuerauskunft.
9. Stornierung, Rücktritt und Nichtantritt
9.1 Creator, Hotelmanager und Organisationsadministration können eine bestätigte Vereinbarung stornieren und nennen dazu einen Grund. Die Gegenseite liest ihn. Ab Beginn der Reise (Status Reise läuft) ist keine Stornierung durch Creator oder Hotelmanager mehr vorgesehen; bei Streit bleibt der Status In Klärung (9.4).
9.2 Creator und Haus können bis 14 Tage vor dem Check-in kostenfrei stornieren. Danach ist eine Stornierung nur aus wichtigem Grund zulässig, etwa bei Krankheit, behördlicher Anordnung, höherer Gewalt oder Betriebsschließung. Storniert eine Seite ohne wichtigen Grund später, ersetzt sie der anderen die nachgewiesenen, nicht erstattbaren Aufwendungen, die im Vertrauen auf den Aufenthalt entstanden sind, soweit sie angemessen sind. Eine Pauschale gibt es nicht.
9.3 Tritt der Creator den Aufenthalt nicht an und storniert er nicht rechtzeitig, verfällt der Aufenthalt. Ab Beginn der Reise kann das Haus die Vereinbarung nicht mehr selbst stornieren: Der Hotelmanager setzt den Status In Klärung (9.4), und die Organisationsadministration des Hauses kann die Vereinbarung danach stornieren. Eine Vertragsstrafe gibt es nicht. Liefert der Creator die Inhalte nicht, gilt 6.1.
9.4 Bei Streit über die Vereinbarung kann der Creator oder der Hotelmanager des Hauses den Status In Klärung setzen, und zwar aus den Stufen Reise läuft, Aufenthalt beendet oder Nachweise eingereicht, mit Begründung. Die Organisationsadministration kann ihn nicht setzen. Beenden kann ihn nur die Organisationsadministration des Hauses, und zwar durch Stornierung. Der gerichtliche Rechtsschutz und gesetzliche Rechte des Creators bleiben unberührt.
10. Widerruf
Ein Widerrufsrecht des Creators besteht nur, soweit das Gesetz es vorsieht, gegenüber dem Betreiber wie gegenüber dem Haus. Ein darüber hinausgehendes vertragliches Widerrufsrecht gibt es nicht.
11. Haftung
11.1 Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
11.2 Der Betreiber haftet nicht für Angaben der Häuser in ihren Angeboten, nicht für den Aufenthalt und nicht für Inhalte des Creators. Er schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform; Wartung und Störungen können sie zeitweise einschränken.
11.3 Der Creator haftet für seine Inhalte und deren Kennzeichnung nach dem Gesetz und den Regeln der Creator-Vereinbarung.
12. Datenschutz
Welche Daten die Plattform verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung. Eine Anfrage auf Auskunft oder Löschung kann der Creator in den Einstellungen seines Kontos stellen; Anfragen können auch per E-Mail an die Kontaktadresse gerichtet werden. Der Betreiber bearbeitet E-Mail-Anfragen von Hand innerhalb der gesetzlichen Frist. Zur Prüfung der Identität bestätigt der Creator die Anfrage über die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse; ohne Konto kann der Betreiber einen geeigneten Nachweis verlangen.
13. Was nicht Gegenstand dieser Bedingungen ist
Die Plattform schuldet keine Beförderungsleistung. Flüge sind nicht Bestandteil eines Angebots. Der Betreiber ist weder Reiseveranstalter noch Vermittler einer Pauschalreise; der Aufenthalt ist eine Einzelleistung des Hauses.
14. Verbraucher- und Unternehmereigenschaft der Creator
Diese Bedingungen gelten für Creator, die als Unternehmer handeln, und für Creator, die als Verbraucher handeln. Für Verbraucher gehen zwingende gesetzliche Vorschriften vor. Die Registrierung steht nur volljährigen Personen offen.
15. Laufzeit und Kündigung des Nutzungsvertrags
15.1 Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Creator kann ihn beenden, indem er sein Konto in den Einstellungen löscht. Das gilt nur, solange keine laufende Vereinbarung und keine offene Bewerbung (eingereicht, in Prüfung oder in der engeren Auswahl) besteht; sonst wird die Löschung abgelehnt. Der Creator kann dann die Bewerbung zurückziehen oder die Vereinbarung nach ihren Regeln abwickeln und die Löschung danach erneut auslösen. Der Betreiber kann ihn mit einer Frist von 30 Tagen in Textform kündigen.
15.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bestätigte Vereinbarungen zwischen Creator und Haus bleiben von der Beendigung des Nutzungsvertrags unberührt und werden nach ihren Regeln abgewickelt.
16. Sperrung und Beendigung des Kontos
16.1 Ein Konto hat einen Status; neben aktiv und gelöscht gibt es den Status gesperrt. Eine Löschung stößt der Creator in den Einstellungen seines Kontos an.
16.2 Der Betreiber kann ein Konto sperren bei falschen Angaben im Profil oder in den Nachweisen, bei Manipulation von Reichweitennachweisen, bei wiederholt fehlender Kennzeichnung, bei Missbrauch der Plattform oder auf Anordnung einer Behörde. Vor der Sperrung teilt er dem Creator den Grund in Textform mit und gibt ihm 7 Tage zur Stellungnahme. Bei Gefahr im Verzug sperrt er sofort und holt die Mitteilung unverzüglich nach. Während der Sperrung kann der Creator keine Bewerbungen einreichen; laufende Vereinbarungen bleiben bestehen. Ein gesperrtes Konto kann in der Plattform nicht handeln.
17. Vertragssprache und Speicherung des Vertragstextes
Vertragssprache ist Deutsch. Der Text dieser Bedingungen bleibt auf der Plattform abrufbar; der Creator kann ihn speichern und ausdrucken.
18. Änderungen, Gerichtsstand, anwendbares Recht
18.1 Der Betreiber kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Er teilt die Änderung in Textform mit, mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden. Widerspricht der Creator nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Änderung als angenommen; darauf weist der Betreiber in der Mitteilung hin. Bei Widerspruch endet der Nutzungsvertrag zum Wirksamwerden der Änderung.
18.2 Es gilt deutsches Recht; das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Creator als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Ist der Creator Kaufmann, ist Gerichtsstand der Sitz des Betreibers.
18.3 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.